Erhaltungssatzung
Der Bulacher Bürgerverein ist sehr an einer Erhaltung des
historischen Kerns von Bulach interessiert. 2010 wurde
deshalb vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe für den
Bulacher Ortskern eine Erhaltungssatzung einstimmig
verabschiedet. Diese wurde vom Bürgerverein Bulach infolge
der Bebauung des Gaststätte Krone-Areals mitinitiiert.
Mit Hilfe der Satzung sollen also inadäquate Neu- oder
Umbaumaßnahmen und deren negative Auswirkungen auf das
Ortsbild im Geltungsbereich verhindert werden.
Unter besonderen Schutz wird dabei der historische Ortskern des
ehemaligen Straßendorfs Bulach gestellt. Dies sind große Teile
der Litzenhardtstraße und der Neuen-Anlage-Straße. Hierbei
bezieht sich die Satzung explizit auf die einzelnen Grundstücke
und Gebäude.
Die Satzung unterscheidet in erhaltungswerte Bebauung, nicht
erhaltungswerte Bebauung und kleinere Teilaspekte.
Bitte informieren Sie sich bei möglichen Bauvorhaben über die
in der Satzung dargelegten Gestaltungsgrenzen, und helfen Sie
uns, den Bulacher Ortskern, der einen großen Anteil an der
wohnlichen Attraktivität des Ortsteils hat, in seiner
gegenwärtigen Form zu erhalten.
Die Erhaltungssatzung und deren Gültigkeitsbereich können Sie den folgenden Dateien entnehmen.