Erhaltungssatzung

Der Bulacher Bürgerverein ist sehr an einer Erhaltung des

historischen Kerns von Bulach interessiert. 2010 wurde

deshalb vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe für den

Bulacher Ortskern eine Erhaltungssatzung einstimmig

verabschiedet. Diese wurde vom Bürgerverein Bulach infolge

der Bebauung des Gaststätte Krone-Areals mitinitiiert.

 

Mit Hilfe der Satzung sollen also inadäquate Neu- oder

Umbaumaßnahmen und deren negative Auswirkungen auf das

Ortsbild im Geltungsbereich verhindert werden.

 

Unter besonderen Schutz wird dabei der historische Ortskern des

ehemaligen Straßendorfs Bulach gestellt. Dies sind große Teile

der Litzenhardtstraße und der Neuen-Anlage-Straße. Hierbei

bezieht sich die Satzung explizit auf die einzelnen Grundstücke

und Gebäude.

 

Die Satzung unterscheidet in erhaltungswerte Bebauung, nicht

erhaltungswerte Bebauung und kleinere Teilaspekte.

 

Bitte informieren Sie sich bei möglichen Bauvorhaben über die

in der Satzung dargelegten Gestaltungsgrenzen, und helfen Sie

uns, den Bulacher Ortskern, der einen großen Anteil an der

wohnlichen Attraktivität des Ortsteils hat, in seiner

gegenwärtigen Form zu erhalten.

 

Die Erhaltungssatzung und deren Gültigkeitsbereich können Sie den folgenden Dateien entnehmen.

Erhaltungssatzung
25503_Anlage_Erhaltungssatzung_Ortskern_[...]
PDF-Dokument [1.0 MB]
Geltungsbereich
25503_Anlage_Erhaltungssatzung_Ortskern_[...]
PDF-Dokument [1.4 MB]