Folgende Regeln sind für Verkäufer zu beachten:
- Es dürfen nur nicht-gewerbliche Verkäufer*innen mitmachen.
- Die Flohmarktstände dürfen nur auf dem privaten Grundstück aufgebaut werden. Der Verkauf auf öffentlichen Flächen, Gehwegen, Parkplätzen, etc. ist durch die Stadt Karlsruhe nicht erlaubt.
- Jede Hausgemeinschaft ist für den Flohmarkt selbst verantwortlich. Der Bürgerverein Bulach übernimmt keine Haftung für Schäden.
- Für musikalische Beiträge denken Sie an die rechtlichen Vorschriften, z.B. Gema.
- Bei kulinarischen Angeboten sind Sie für die Einhaltung aller Vorschriften selbst verantwortlich, z.B. Verkaufsrecht, Hygiene.
- Hausbesitzer oder Eigentümer müssen informiert werden und dem Flohmarkt zustimmen.
- Müll muss ordentlich entsorgt werden.
- Wenn der Verkauf im Hinterhof oder Garten stattfindet, sollten Wegweiser angebracht werden.
- Der Markt findet bei jedem Wetter statt.
- Jeder sollte Werbung machen!
Falls noch Fragen offen sind, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.