Folgende Regeln sind für Verkäufer zu beachten:

  • Es dürfen nur nicht-gewerbliche Verkäufer*innen mitmachen.
  • Die Flohmarktstände dürfen nur auf dem privaten Grundstück aufgebaut werden. Der Verkauf auf öffentlichen Flächen, Gehwegen, Parkplätzen, etc. ist durch die Stadt Karlsruhe nicht erlaubt.
  • Jede Hausgemeinschaft ist für den Flohmarkt selbst verantwortlich. Der Bürgerverein Bulach übernimmt keine Haftung für Schäden.
  • Für musikalische Beiträge denken Sie an die rechtlichen Vorschriften, z.B. Gema.
  • Bei kulinarischen Angeboten sind Sie für die Einhaltung aller Vorschriften selbst verantwortlich, z.B. Verkaufsrecht, Hygiene.
  • Hausbesitzer oder Eigentümer müssen informiert werden und dem Flohmarkt zustimmen.
  • Müll muss ordentlich entsorgt werden.
  • Wenn der Verkauf im Hinterhof oder Garten stattfindet, sollten Wegweiser angebracht werden.
  • Der Markt findet bei jedem Wetter statt.
  • Jeder sollte Werbung machen!

 

Falls noch Fragen offen sind, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.